Bei der Grabgestaltung soll den Hinterbliebenen ein möglichst großer Freiraum für die Umsetzung individueller Wünsche gegeben werden. Die einzelne Grabstelle ist aber gleichzeitig auch Teil des Grab feldes und des gesamten Friedhofes. Insofern sollen sich die einzelnen Grabstellen harmonisch in das Gesamtbild des Friedhofs einfügen.
Einige wichtige Einschränkungen der individuellen Gestaltungsfreiheit sind deshalb in den einzelnen Friedhofssatzungen festgeschrieben. Darüber hinaus wurden durch den friedhofsgärtnerischen Berufsstand 1971 Richtlinien zur Grabgestaltung und Grabpflege erarbeitet, die heute einen hohen Verbindlichkeitsgrad erreicht haben. Insbesondere wird in diesen Richtlinien das Verhältnis von Wechselbepflanzung zur Rahmenbepflanzung und bodendeckenden Gehölzen bzw. Stauden geregelt.
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