Sie haben die Wahl. Der Umfang der vom Friedhofsgärtner im Rahmen der Dauergrabpflege zu erbringenden Leistungen kann ganz individuell festgelegt werden. Das Angebot reicht vom einfachen Sauberhalten der Grabstelle bis zum Komplett-Service rund um Grabgestaltung und Grabschmuck.
Zu Lebzeiten können die Vereinbarungen jederzeit angepasst oder ergänzt werden.
Die Pflegevereinbarung wird mit der Dauergrabpflegeeinrichtung für eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren geschlossen. Die maximal mögliche Laufzeit entspricht dem in der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegten Nutzungsrecht des Grabes, meistens 25 Jahre.
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